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Teilnahme an der Auktion ist nur mit Bieternummer möglich.
Die Bieternummern werden vor Beginn der Auktion und während der Vorbesichtigung
ausgegeben. Wer am persönlichen Erscheinen zu der Auktion verhindert
ist, wird gebeten, sich des beiliegenden Auftragsformulars zu bedienen.
Der darauf angegebene Preis gilt als Höchstgebot; der Zuschlag kann
auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können
nur verbindlich ausgeführt werden, wenn sie in Druckschrift ausgefüllt
sind, und spätestens einen Tag vor Auktionsbeginn unterschrieben
vorliegen. Verbindlich ist immer die angegebene Katalognummer und nicht
die Bezeichnung des Gegenstandes.
Die im Katalog angegebenen Preise sind Aufrufpreise. Zuschläge unter
dem Limit können nur unter Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers
erfolgen. Unlimitierte Positionen (o. L.) werden zu ihrem Richtpreis,
jedoch nicht unter Euro 10,- aufgerufen. Die Steigerungsrate beträgt
ca. 10%, mindestens Euro 5,-. Auf den Zuschlagpreis kommt ein Aufschlag
von 22,61 % (19 % Aufgeld + 19 % MwSt. vom Aufgeld).
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